

Das ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft ist bemüht, seine Website www.aws.ibw.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aws.ibw.at.
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Teilweise nicht barrierefreie Inhalte sind nachstehend angeführt.
1. Unvereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsbestimmungen
Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei, da sie für den Einsatz im Unterricht in ausgedruckter Form verwendet werden.
2. Unverhältnismäßige Belastung
Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei aufbereitet. Die damit verbundenen Kosten sind derzeit nicht mit vertretbarem Aufwand zu bewältigen.
Diese Erklärung wurde am 12.12.2025 erstellt.
Grundlage für diese Erklärung ist eine Selbstbewertung der Barrierefreiheit gemäß den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2, unterstützt durch den Einsatz automatisierter Prüfwerkzeuge.
Wenn Ihnen Barrieren auf www.aws.ibw.at auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
Rainergasse 38, 1050 Wien
E-Mail: aws@ibw.at
Telefon: +43 1 545 16 71
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Das ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft ist bemüht, seine Website www.aws.ibw.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
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1. Unvereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsbestimmungen
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2. Unverhältnismäßige Belastung
Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei aufbereitet. Die damit verbundenen Kosten sind derzeit nicht mit vertretbarem Aufwand zu bewältigen.
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Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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